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Schlicht

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Das Braurecht in Schlicht geht auf eine Verleihung durch Pfalzgraf Friedrich aus dem Jahr 1528 zurück.

Am 14. Oktober 1528 erhält die Ortsgemeinde Schlicht auf Widerruf das Recht, im Dorfe ein Brauhaus zu errichten, darin zu brauen, dann das Bier auszuschenken und zu vertreiben.

Neben dem Brauhaus wurde auch ein Malzhaus gebaut. Den Hopfen bauten die Bürger selbst an, um ein Abfließen von Geld zu verhindern. Die Hopfengärten wurden erst Ende des 19. Jahrhunderts aufgelassen.

Im Jahr 1701 gab es in Schlicht 23 Kommunbrauer. Die Reihenfolge für das Brauen und Ausschenken wurde so ausgelost, daß stets 2 Kommunbrauer miteinander brauen mußten (bis auf den einen, der übrig blieb) und dann gleichzeitig ausschenkten.

Da der erste Sud bei Beginn der Brauperiode im September öfters mißlang, mußte für den ersten Sud kein Kesselgeld bezahlt werden.

Felsenkeller wurden in den Jahren 1708, 1725 und 1735 in den Berg unterhalb von Kagerhof getrieben.

Um 1780 brauten die Kommunbrauer in Schlicht jährlich etwa 2400 hl Bier und lagen damit noch vor Hahnbach (2300 hl), Hirschau (1300 hl) und Schnaittenbach (1000 hl).

Am 23. April 1812 wurde das Gemeindebrauhaus und das Gemeindemalzhaus an 20 Schlichter Kommunbrauer versteigert. Diese regelten in einem Gesellschaftsvertrag ihre Rechte und Pflichten und änderten den Brauereinamen in "Gesellschaftsbrauerei Schlicht".

Am 12. März 1968 wurde das letzte Mal Bier gebraut. Zuletzt hatte die Brauerei noch 8 Gesellschafter.