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Nabburg

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Aus Nabburg liegt der älteste Nachweis über ein Kommunbraurecht vor. Der Freiheitsbrief, den Herzog Rudolf am 31. März 1296 in Schnaitbach erließ, gibt den Nabburgern Bann- und Zwangsrechte. Der Artikel 14 lautet:

"Swer in aeiner meil vmbe die vorgenanten stat siudet oder briwet, schenchet oder mvelzet, des sol sich vnser rihter vnderwinden von vnsern vnd vin der stat wegen."

Weiter:

"Ez ensol auch nieman auf dem gaewe schenchen pir, met noch wein, danne in den etafern, vnd sol man daz selbe trinchen nemen in vnser stat."

Um 1478 hatte man auch in Nabburg angefangen, die Würze mit untergäriger Hefe anzustellen.

Felsenkeller wurden ab 1750 in Nabburg gebräuchlich. Durch die kalte Temperatur konnten mit der untergärigen Hefe wesentlich haltbarere Biere hergestellt werden.

Der Absatz von Weißbier ist deshalb in Nabburg stark zurückgegangen. Das alte Weißbierbrauhaus in der Schmiedgasse diente noch 1960 der Feuerwehr als Unterstellraum für Löschgeräte.

Ebenfalls 1960 stand in der unteren Stadt in der Nähe der Naabbrücke ein altes Brauhaus, das als "alte Mulz" bezeichnet wurde und stark verfallen war.

Ein weiteres Brauhaus steht in der oberen Stadt. Es wurde nach der Jahrhundertwende zuerst an einen Gastwirt verkauft und später von der Konservenfabrik Ziegler verwendet. 1920 wurde es in ein "Jugendwerk" umgebaut.