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Das Braurecht soll in Amberg schon vor 1373 bestanden haben.

Eine Brauordnung ist im Jahr 1593 erlassen worden und in den Jahren 1641 und 1696 in einigen Punkten verändert worden.

Da im 30-jährigem Krieg die Einwohnerzahl in Amberg durch den Krieg und die Pest zurückgegangen war und viele Häuser vermietet wurden, wurde 1641 bestimmt, dass das Braurecht nicht auf die Pächter von Häusern übertragen werden darf. Damit sollte erreicht werden, dass die Mieter die von ihnen bewohnten Häuser kaufen und so der Wert der Häuser wieder steigt.

Der Wert des Hauses war in Amberg - anders als in anderen Orten - der Maßstab für den Brauumfang. 1696 wurde festgelegt, daß der Eigentümer eines Hauses im Wert von 100 Gulden einen halben Sud Bier brauen lassen darf.

Um 1780 gab es in Amberg neben zwei Klosterbrauereien und dem "Weißen Brauhaus" der Weißbräugesellschaft 6 Kommunbrauhäuser, die etwa 80% des Ausstosses brauten.

Die Würze wurde zur Gärung in Felsenkeller vor den Toren der Stadt gebracht, von denen es um 1780 24 Stück gab.

Da die Kapazitäten der Kommunbrauhäuser nicht ausreichten, durften die Amberger Bürger mit staatlicher Erlaubnis von 1838 auch in 4 der 13 Privatbrauereien brauen lassen.

In Brauerei-Adressbüchern ist eine städtische Brauerei bis 1892, eine weitere bis 1895 verzeichnet.

Die Gebäude der 1617 gegründeten Weißbräugesellschaft gingen in die Bürgerbräu Amberg über, die als Braustätte gemeinsam von den Brauereien Winkler und Schließl genutzt wurden.